Dr. Daniel Seyfried

Diplom-Physiker
Patentanwalt
European Patent Attorney
European Trademark and Design Attorney

Dr. Daniel Seyfried

Kontakt

Telefon: +49 6171 / 88 6 77 - 0
E-Mail: dseyfried@seyfried-ip.de
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Ausbildung und Stationen

  • Universität Ulm, Diplom-Physiker
  • TU Braunschweig, Dr.-Ing.
  • Jones Day, Frankfurt am Main
  • FernUniversität Hagen, Recht für Patentanwälte
  • LG Mannheim, Patentstreitkammer
  • Deutsches Patent- und Markenamt
  • Bundespatentgericht

Zulassungen

Patentanwalt
European Patent Attorney
European Trademark and Design Attorney
Verteter vor dem Einheitlichen Patentgericht

Sprachen

Deutsch, Englisch

Mitgliedschaften

Patentanwaltskammer, epi, FICPI, GRUR

Herr Dr. Seyfried studierte Physik an der Universität Ulm. Anschließend war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Hochfrequenztechnik der TU Braunschweig, wo er in der Elektrotechnik mit Schwerpunkt Radartechnik promoviert wurde.

Seine Karriere im gewerblichen Rechtsschutz begann Herr Dr. Seyfried 2015 im Frankfurter Büro der US-Kanzlei Jones Day. Dort absolvierte er auch seine Ausbildung zum Patentanwalt. Weitere Stationen von ihm waren die Patentstreitkammer des LG Mannheim sowie das Deutsche Patent- und Markenamt und das Bundespatentgericht in München.

Seit 2019 erbringt Herr Dr. Seyfried das gesamte Spektrum patentanwaltlicher Dienstleistungen seinen Mandanten gegenüber aus eigener Kanzlei. Bereits 1999, mit dem Aufkommen der „New Economy“ und noch zu Schulzeiten, gründete er ein Unternehmen im Bereich der Softwareentwicklung.

Herr Dr. Seyfried berät seine Mandanten umfassend in allen Fragen betreffend Patente, Marken und Designs.

Aufgrund seines natur- und ingenieurwissenschaftlichen Hintergrunds sowie seiner langjährigen Erfahrung in der Softwareentwicklung liegt in Patentangelegenheiten der Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Dr. Seyfried vornehmlich auf den Gebieten der Mechanik, der Elektronik und Sensorik sowie der computerimplementierten Erfindungen (sog. „Software­patente“).

Herr Dr. Seyfried vertritt seine Mandanten vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht, dem Europäischen Patentamt, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, der Weltorganisation für geistiges Eigentum, dem Einheitlichen Patentgericht sowie in Patent­nichtigkeits-Berufungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof.